Förderung für Pelletöfen

Auf die sich ändernde Förderung für Pelletöfen weist die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft EFA hin.

Für so genannte Warmluftgeräte beträgt die Förderung ab 1. März 2009 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 500 €. Dies gilt bei Pelletöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 8 kW, ab 8 kW sind es 1.000 €.

Ab dem 1. Juli 2009 - maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA - beträgt die Förderung für Pelletöfen von 5 bis 100 kW nur noch 500 Euro je Anlage.


Durch die Absenkung von 8 kW auf 5 kW Mindestnennwärmeleistung können auch Feuerstätten mit kleiner Leistung bezuschusst werden. Diese Regelung spielt vor allem für moderne, gut gedämmte Gebäude eine Rolle. Da hier der Wärmebedarf insgesamt geringer ist, wird auch kein Kaminofen mit hoher Leistung benötigt.


Mit Pellets zu beheizende Kaminöfen ergänzen häufig die zentrale Wärmeversorgung und helfen, fossile Brennstoffe zu sparen. Hier ist jedoch wünschenswert, nur hochwertige Feuerstätten einzusetzen. Eine gute Orientierung bietet in diesem Zusammenhang das EFA-Qualitätssiegel.


Mit ihm garantieren die Hersteller, die sich in der EFA zusammengeschlossen haben, dass ihre Produkte selbst verschärfte Grenzwerte einhalten. Die intensiven Prüfungen zur Erlangung des Gütezeichens stellen sicher, dass Sicherheit mit Komfort und mit effizientem Brennstoffeinsatz einhergeht.


Dieser Rüegg-Pelletofen ist mit einem 32 kg Pelletspeicher ausgerüstet, der bis zu 4 Tage Autonomie bietet. Weitere Rüegg-Öfen finden Sie in der Ofen-Datenbank.